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Weiler [31130]
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle:
DLR Westerwald - Osteifel
mit Dienstsitz:
Mayen
Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Weiler steht der sog.
Planwunschtermin
gemäß §57 FlurbG an.
In diesem Termin sind die Teilnehmer
vor
der Aufstellung des Flurbereinigungsplanes
über ihre Wünsche für die Abfindung zu hören. Der Planwunschtermin ist ein Einzeltermin, bei dem jeder Eigentümer einzeln angehört wird und seine Wünsche schriftlich festgehalten werden.
Da es vorkommt, dass sich die Wünsche der einzelnen Teilnehmer überschneiden, können in dem Termin keine
verbindlichen Zusagen über die endgültige Neueinteilung des Grundbesitzes
erfolgen
.
Erst nach Abschluss aller Planwünsche wird die Neuzuteilung entworfen. Dabei werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften die Wünsche der Teilnehmer berücksichtigt.
Sollte der Termin nicht wahrgenommen werden können, so empfiehlt es sich, die Wünsche über die Einteilung der neuen Grundstücke schriftlich einzureichen.
letzte Aktualisierung:
10/23/2019
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Mayen
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter
1. Verfahrensgebiet
oben
2. Ziele des Verfahrens
oben
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Weiler ist die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen für die landwirtschaftlichen Betriebe herbei zu führen. Neben der Verbesserung der Agrarstruktur dient das Verfahren auch der Umsetzung von Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern und der Gestaltung des Landschaftsbildes. Die vorliegenden unwirtschaftlich geformten Wirtschaftsstücke und die vielfach zu kurzen Furchenlängen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen eines rationellen Arbeits- und Maschineneinsatzes. Durch die Zusammenlegung der Grundstücke und die Verbesserung des Wegenetzes sollen die Wirtschaftsstücke (inkl. Berücksichtigung von Pachtflächen) optimiert werden. Gleichzeitig sind zweckmäßig geformte Grundstücke zu schaffen.
Soweit im Einzelfall Waldflächen zusammengelegt werden können, ist eine Umsetzung im Flurbereinigungsverfahren möglich. Auch eine Änderung der Erschließungswege im Waldbereich oder deren Ausbau ist durchführbar.
3. Verfahrensablauf
oben
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
12/02/2013
Wahl des
Vorstandes
der
TG
Feststellung der
Wertermittlung
Wege- und Gewässerplan
mit
landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner
Besitzübergang
Bekanntgabe des
Flurbereinigungs-
bzw.
Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
4. Bekanntmachungen
oben
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
Bearbeitungsstopp
Bearbeitungsstopp.pdf
Einleitungsbeschluss
einleitungsbeschluss vom 02.12.2013.pdf
Teilungsbeschluss
Teilungsbeschluss vom 04.06.2014.pdf
Vortrag Bekanntgabe Wertermittlung
vortrag wertermittlung.pdf
5. Karten
oben
Übersichtskarte
verfahrensuebersicht_frei.pdf
Karte Wertermittlung
wertermittlung_gen.pdf
wertermittlungskarte_frei.pdf
Legende.pdf
Grünland nach § 15 LNatSchG
ngr_frei.pdf
6. Vorstand der TG
oben
Vorsitzender der TG:
Otto Schneiders
Anschrift:
Im Backesgarten, 56825 Weiler
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Stefan Jakobs, Alois Schmitz, Ernst Ersfeld, Christoph Mohr
7. Mitarbeiter des
DLR Westerwald - Osteifel
in
Mayen
oben
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
56727 Mayen, Bannerberg 4
Email:
Landentwicklung-Osteifel@dlr.rlp.de
Gruppenleiter:
Haack, Astrid
Sachgebietsleiter Planung und Vermessung:
Leu, Karl
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Ommerborn, Claudia
Sachgebietsleiter Landespflege:
Jacoby, Heike
Sachgebietsleiter Bau:
Buhle, Stefan
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des
VTG
8. Verfahrensdaten
oben
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
566
ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
221
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Gevenich, Lutzerath, Urschmitt, Weiler
9. Verfahrensbilder
oben
www.landentwicklung.rlp.de
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10. Formulare und Merkblätter
Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken
Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung
Empfangsvollmacht
Vollmacht zur Vertretung bei der Vorstandswahl
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